Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Musik von Merkl e.K. Stand Juni 2014

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Bestandteil der abgeschlossenen Verträge. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.) Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat. Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag. Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Werden vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten, so kann der Käufer nach Ablauf von 4 Wochen eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Die Nachfrist verlängert sich angemessen bei Störung des Betriebes des Verkäufers oder seiner Vorlieferanten, insbesondere durch höhere Gewalt oder Streiks. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist hat der Käufer das Recht, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Etwaige Ansprüche des Käufers auf Ersatz eines Verzugsschadens sind bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt, es sei denn, der Verkäufer kann einen geringeren Schaden oder der Käufer einen höheren Schaden nachweisen. Wird dem Verkäufer die Lieferung – während er in Verzug ist – durch Zufall unmöglich, haftet er mit der vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzung. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

2.) Handelt es sich um Serienartikel und wird die Lieferung der besichtigten Sachen nicht ausdrücklich gewünscht, ist der Verkäufer berechtigt, in Form und Qualität gleiche Sachen zu liefern. Eine evtl. Lagerung der gekauften Sachen erfolgt stets zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.

3.) Ansprüche des Käufers wegen Mängel der Sache verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt zwölf Monate. Die gleiche Verjährungsfrist von zwölf Monaten gilt dann, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vomKäufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an *). Vermittelt der Verkäufer im Kundenauftrag einen Vertragsabschluss und handelt es sich bei den Vertragspartnern um Verbraucher, entfallen Mängelansprüche des Käufers.

4.) Der Käufer ist verpflichtet, eintretende Wohnungswechsel, Pfändungen, Brandfälle sowie überhaupt sämtliche die Geltendmachung des Eigentumsrechts gefährdende oder dasselbe verletzende Vorkommnisse dem Verkäufer unverzüglich durch Einschreibebrief bekannt zu geben. Bei einer Pfändung hat der Käufer das durch etwa anzustrengende Freigabeklage entstehende Kostenrisiko zu tragen oder aber den durch die Unterlassung entstehenden Rechtsverlust zu ersetzen.

5.) Verpackung und sämtliche Transporte gehen auf Gefahr und auf Rechnung des Käufers. Dies gilt nicht für die Fälle der Nacherfüllung und im Fall des Kaufs im Fernabsatz. Eine leihweiseüberlassene Verpackung ist durch den Käufer franko an die vom Verkäufer angegebene Adresse zurückzusenden.

6.) Der Verkäufer ist berechtigt, sich jederzeit nach vorheriger Terminabstimmung von dem Vorhandensein und dem Zustand der gelieferten noch nicht vollständig bezahlten Sachen zu überzeugen. Der Käufer hat zu diesem Zweck freien Zutritt zu dem Unterstellort der Sachen zu gewähren. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Sachen sorgfältig zu behandeln und vor der vollständigen Bezahlung keine Verfügungen zu treffen, welche die Rechte des Verkäufers beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Gegenstände nicht veräußert, verpfändet, vermietet, vertauscht, verliehen, verschenkt, an dritter Stelle untergebracht oder aus dem Bundesgebiet entfernt werden. Gegenansprüche des Käufers außerhalb dieses Vertrages geben dem Käufer kein Recht zur Zurückbehaltung. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7.) Sollte der Käufer, wenn auch unverschuldet, mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug bleiben, so hat dies die Fälligkeit des ganzen Kaufpreises zur Folge. Der Verkäufer ist aber schon, wenn eine der vereinbarten Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet wird, berechtigt, vom Kauf zurückzutreten und das Instrument zurückzuholen, ohne dass sich der Käufer dieser Maßnahme gegenüber auf sein Hausrecht berufen darf. Die Kosten der Hin- und Rückbeförderung sowie alle sonstigen Spesen trägt in diesem Falle der Käufer. Der Verkäufer hat nach Rückgabe der Sachen die geleisteten Zahlungen zurückzugewähren, kann aber davon den Betrag für gemachte Aufwendungen, für etwaige Beschädigungen der Sache usw. in Abzug bringen, ebenso den Wert der Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung (Mietzins) sowie den dadurch entstandenen Minderwert *). Falls der Käufer sich weigert, die gekaufte Sache abzunehmen, kann der Verkäufer statt der Abnahme mindestens 20 % des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Verkäufer kann einen höheren Schaden oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweisen.

8.) Die Verrechnung der geleisteten Zahlungen geschieht zuerst für die Nebenkosten und dann erst für die Hauptforderung. Eine Zahlung an Vertreter des Verkäufers ohne besonderen Ausweis geschieht auf Gefahr des Käufers. Wird der Kaufvertrag von einem Finanzierungsinstitut vorfinanziert, so gelten neben den Kreditierungsbedingungen in jedem Falle die vorstehenden Bedingungen.

9.) Der Verkäufer kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn: a) der Käufer, Mitkäufer oder ein Bürge falsche Angaben über seine Person oder über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse gemacht hat; b) der Käufer die in Ziffer 4 vereinbarte Anzeigepflicht verletzt; c) der Käufer nach erfolgter Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand bleibt; d) der Käufer mit der Sache vertragswidrig verfährt; e) der Käufer seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird oder gegen ihn fruchtlos vollstreckt wird.

10.) Die Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzuges ist in Ziffer 1 geregelt. Im Übrigen haften der Verkäufer, sein gesetzlicher Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen für einen Schaden nicht bei leichter Fahrlässigkeit; diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

11.) Für den Fall, dass der Käufer Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss einen solchen verliert oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart.

12.) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach dem Recht irgendeines Staates unwirksam sein oder werden, so gilt das, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen wird dadurch in keinem Fall berührt.


Widerrufsrecht / Rückgabebelehrung im Fernabsatz

Widerrufsrecht Der Käufer ist berechtigt, Verträge über im Versandhandel bzw. E-Commerce (Fernabsatz) gelieferte Produkte binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer den Verkäufer (Musik von Merkl e.K. Stuhlrohrstraße 10; 21029 Hamburg: 040/72 54 06-0, Fax –29, info@musik-von-merkl.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einen mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertag zu widerrufen, informieren. Der Käufer kann dafür das auf der Internetseite abrufbare Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. (www.widerruf.musik-von-merkl.de). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CD’s, DVD’s, Software), soweit diese vom Käufer entsiegelt worden sind, sowie bei Sonderanfertigungen nach Wunsch des Kunden.

Auswahlsendungen unterliegen als Dienstleistung nicht dem Fernhandelsgesetz.

Folgen des Widerrufs Wenn der Käufer den Vertrag widerruft, hat der Verkäufer alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die vom Verkäufer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei ihm eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das für die ursprüngliche Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Die Rückzahlung kann verweigert werden, bis der Verkäufer die Waren zurückerhalten hat oder der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Käufer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Verkäufer über den Widerruf des Vertrags unterrichtet wurde an den Verkäufer zurückzusenden oder an diesen zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf von 14 Tagen abgesendet wurde. Die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer. Für einen etwaigen Wertverlust der Ware muss der Käufer nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf eine zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umfang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Besondere Hinweise Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wurde oder diese von ihm veranlasst wurde.

Finanzierte Geschäfte Hat der Käufer diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerruft den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Verkäufer gleichzeitig der Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung des Verkäufers bedient. Wenn dem Verkäufer das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen der Rückabwicklung nicht nur an den Verkäufer, sondern auch an den Darlehensgeber halten.

Ende der Widerrufserklärung

*) Derzeit werden für Wertminderung handelsüblich ca. 20 % des Kaufpreises angesetzt, für Gebrauchsüberlassung die Sätze für Mietkauf-Instrumente (monatlich 2 – 5 % des Verkaufspreises)

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